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Der Hundeführerschein | Sachkundenachweis für Hundehalter

 

Alle aktuellen Prüfungstermine finden sich im Terminkalender.

Seit dem 01. Juli 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen. Grundlage hierfür stellt der §3 des "Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden" (NHundG) dar.

Das Gesetz besagt, dass Hundehalter/innen, die sich nach dem 01.07.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, den Nachweis ihrer Sachkunde durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung erbringen müssen. Sofern sie laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten.

Alle Informationen hierzu sind auf dieser Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft & Verbraucherschutz zusammengestellt.

Die theoretische Sachkundeprüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Fragen und umfasst dabei fünf unterschiedliche Themenbereiche, wie beispielsweise "Anforderungen an die Hundehaltung" oder "das Sozialverhalten von Hunden". Pro Frage ist eine Antwort korrekt (Single Choice). Es müssen insgesamt mindestens 70 % aller Fragen richtig beantwortet sein, um die Prüfung zu bestehen. Pro Themenbereich müssen mindestens 50 % der Fragen korrekt beantwortet werden.

Die theoretische Prüfung muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden.

Das Ablegen der Prüfung ist nur nach vorheriger verbindlicher Prüfungsanmeldung über das "Anmeldeformular Sachkundeprüfung" möglich.

Das erfolgreiche Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.

Zur Prüfungsvorbereitung finden sich Testfragen, Literaturhinweise und weitere Tipps ebenfalls auf der Seite des Ministeriums.

Die Prüfungsgebühr beträgt 85,00 €.

 

Die praktische Sachkundeprüfung

Die praktische Sachkundeprüfung muss innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung erfolgreich abgelegt werden. Die Prüfung findet mit Hund statt.

Die Prüfung gilt laut Prüfungsordnung als erfolgreich abgelegt, wenn "der Prüfling die nach § 3 Abs. 2 S. 1
NHundG erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann." Die Prüfung findet dazu an zwei unterschiedlichen Orten, einmal in ablenkungsarmer und einmal in ablenkungsstärkerer Umgebung, statt und dauert ca. eine Stunde.

Das Ablegen der Prüfung ist nur nach vorheriger verbindlicher Prüfungsanmeldung über das Anmeldeformular Sachkundeprüfung möglich.

Die Prüfungsgebühr beträgt 85,00 €.

 

Kann ich mich auch nur zur praktischen Prüfung anmelden?

Sofern die theoretische Prüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde, kannst Du Dich gerne nur für die praktische Prüfung anmelden. Der Nachweis über die bestandene Theorieprüfung muss dann vorgelegt werden.

 

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